02/08/2018 von Stephanie Bröring | Fachanwältin für Medizinrecht | Fachanwältin für Sozialrecht
Hörbehinderten steht Anspruch auf Kostenübernahme eines Telefonklingelsenders gegen Krankenversicherung zu - LSG Baden-Württemberg Urteil vom 16.5.2018, L 5 KR 1365/16
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat unlängst entschieden, dass ein Hörbehinderter einen Anspruch auf Kostenübernahme für einen Telefonklingelsender gegenüber seiner Krankenkasse hat.
Das Landessozialgericht führte hierzu aus, dass eine Krankenkasse einem hörbehinderten Menschen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung zum mittelbaren Behinderungsausgleich einen (das Telefonklingeln in ein Lichtsignal umwandelnden) Telefonklingelsender gewähren muss. Denn das Grundbedürfnis des Hörbehinderten nach Kommunikation mit anderen Menschen umfasse dabei nicht nur die passive Erreichbarkeit für (spontane) Besuchskontakte (als reale Kontakte im Sinne des "Besuchtwerdenkönnens" - Türklingelsender), sondern auch die passive Erreichbarkeit für (spontane) Telefonkontakte (als virtuelle Kontakte im Sinne des "Angerufenwerdenkönnens" - Telefonklingelsender)
Rechtsanwältin Stephanie Bröring
Die Autorin ist unter anderem schwerpunktmäßig im Sozialversicherungsrecht tätig.