31/08/2018 von Dr. jur. Anne-Christine Paul | Fachanwältin für Sozialrecht | Fachanwältin für Strafrecht
Krankenkasse muss Umversorgung von C-Leg auf Genium zahlen.
Die beklagte Krankenkasse wurde vom Hessischen Landessozialgericht verurteilt, dem Kläger die Kosten für die Umversorgung einer Oberschenkelprothese mit C-Leg-Prothesensystem in eine Oberschenkelprothese mit Genium Bionic Prothetic System von Otto Bock zu erstatten.
Der Kläger hatte sich nach Ablehnung der Kostenübernahme einer Oberschenkelprothese mit Genium Kniegelenk diese selbst beschafft. Nun muss die Krankenkasse die ihm hierdurch entstandenen Kosten erstatten.
Rechtsanwältin Dr. jur. Anne-Christine Paul
Die Autorin ist unter anderem schwerpunktmäßig im Sozialversicherungsrecht tätig.