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Ralf Müller | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Medizinrecht | Fachanwalt für Versicherungsrecht | Fachanwalt für Sozialrecht

Ralf Müller-Päuker | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Medizinrecht | Fachanwalt für Versicherungsrecht | Fachanwalt für Sozialrecht

Badeprothesen sollen dem gleichen Qualitätsstandard der Alltagsprothese entsprechen.

Die Kollegen von der Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte haben dies in einer Entscheidung des Landessozialgericht Saarland mit Urteil vom 11.12.2019 (Az. L 2 KR 31/18) so durchgesetzt.

Dass Badeprothesen grundsätzlich von der Gesetzlichen Krankenkasse zu zahlen sind, hatten wir bereits im Jahr 2008 vor dem Bundessozialgericht durchgesetzt. In den letzten Jahren vertraten die Krankenkassen jedoch vermehrt die Auffassung, dass eine Prothese für den Nassbereich qualitativ hinter der Alltagsprothese zurückbleiben darf. Dies hat sich im Übrigen aus den Entscheidungen des Bundessozialgerichts von 2008 überhaupt nicht herauslesen lassen. Wir danken den Kollegen der Kanzlei Hartmann für diese Entscheidung!

Der Autor ist unter anderem schwerpunktmäßig im Medizinrecht tätig.

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