Blog – Aktuelle Neuigkeiten aus der Rechtsprechung

Wiederkehrend erleben wir in der Praxis, dass mit Krankenkassen die Versorgung mit einer Finger-Handprothese aus Silikon streitig ist. Im vorliegenden Fall war die Funktionsfähigkeit der linken Hand der Klägerin erheblich herabgesetzt, eine normale Greiffunktion, z.B. Faustschluss und Haltegriff, waren nicht möglich.