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Ralf Müller | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Medizinrecht | Fachanwalt für Versicherungsrecht | Fachanwalt für Sozialrecht

Dr. jur. Anne-Christine Paul | Fachanwältin für Sozialrecht | Fachanwältin für Strafrecht

Versorgung mit Finger-Handprothese aus Silikon zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse

Wiederkehrend erleben wir in der Praxis, dass mit Krankenkassen die Versorgung mit einer Finger-Handprothese aus Silikon streitig ist. Im vorliegenden Fall war die Funktionsfähigkeit der linken Hand der Klägerin erheblich herabgesetzt, eine normale Greiffunktion, z.B. Faustschluss und Haltegriff, waren nicht möglich.

Zum Ausgleich dieser Behinderung sprach das Hessische Landessozialgericht am 23.9.2021 der Klägerin die Versorgung mit einer Finger-Handprothese aus Silikon zu. Die beklagte Krankenkasse hatte eingewandt, dass die Klägerin von der Prothese keine relevante Funktionsverbesserung der Hand zu erwarten habe. Dies sah das Landessozialgericht anders und wies darauf hin, dass die Klägerin einen vollständigen Ausfall der Greiffunktions habe, für den ein Grad der Behinderung von 50 und damit die Schwerbehinderteneigenschaft zu erkannt worden sei. Durch die Verlängerung der Fingerstümpfe mittels der Silikon-Teilhandprothese könne die Klägerin ein Gegenhalten und Umschließen von Gegenständen erzielen.

Die Autorin ist unter anderem als Fachanwältin im Strafrecht tätig.

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