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Ralf Müller | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Medizinrecht | Fachanwalt für Versicherungsrecht | Fachanwalt für Sozialrecht

RALF MÜLLER | RECHTSANWALT | FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT | FACHANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT | FACHANWALT FÜR SOZIALRECHT

Gericht spricht Schüler Sportprothese zu (Landgericht Köln 23 O 115/17 Urteil vom 4.10.2018).

Eine private Krankenversicherung wurde vom Landgericht Köln verurteilt, die Kosten für eine wasserfeste Sportprothese mit Cheetah Prothesenfuß (Hersteller Fa. Össur Island) für einen zwölfjährigen Jungen zu erstatten.

Der Schüler ist mit einem fehlgebildeten Unterschenkel zur Welt gekommen und wurde von seiner Krankenversicherung mit einer Alltagsprothese versorgt. Die Ausstattung mit einer Sportprothese für den Schulunterricht und die Freizeit wurde jedoch abgelehnt. Die Eltern schafften das Hilfsmittel daraufhin zunächst auf eigene Kosten an. Das angerufene Landgericht Köln kam nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis, dass nur eine wasserfeste Sportprothese dem Kind den erforderlichen Mobilitätsausgleich in allen Lebenssituationen ermöglicht. Hierbei stellte das Gericht jedoch nicht nur auf die Teilnahme am Schulsport, sondern auch darauf ab, dass ihm das Sporttreiben ganz allgemein zu ermöglichen sei. Das Interessante an der Entscheidung ist, dass das Gericht kein besonderes Augenmerk darauf legte, dass es sich bei dem Versicherten um ein Kind handelt. Dies lässt darauf hoffen, dass nun auch Erwachsene endlich einen Anspruch auf die Versorgung mit einer Sportprothese durchsetzen können.

Der Autor ist unter anderem als Fachanwalt im Versicherungsrecht tätig.

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